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Energieausweis
Seit 2007 sind Eigentümer verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Hierbei wird zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Seit 2014 ist es zudem erforderlich, den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages muss der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie davon übergeben.
Gerne erstellen wir für Sie den Energieausweis für Ihre Wohnimmobilie oder kümmern uns um die entsprechende Beschaffung für Ihre Geschäftsimmobilie. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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