
FAQ
Wissenswertes
Was bedeutet „Bestellerprinzip“?
Seit dem 01. Juni 2015 muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt. In den meisten Fällen werden Immobilienmakler von Vermietern „bestellt“, sodass die Provision von Vermietern bezahlt werden muss. Bestellerprinzip richtet sich nach dem Prinzip „wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“.
Was wird mit der Mietpreisbremse geregelt?
Ziel der Mietpreisbremse ist es, Mieter vor zu hohen Mieten zu schützen. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen, darf die Miete somit nicht höher als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen: Umfangreich modernisierte Wohnungen oder Neubauten sind von dieser Regel nicht betroffen. Ebenfalls ist es möglich, dass der Vermieter auch weiterhin die Miete des Vormieters verlangt, auch wenn diese die 10% übersteigen.
Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung fallen verschiedene Nebenkosten an, die je nach Immobilie bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können.
Neben der Maklerprovision kommen auf den Käufer auch Notarkosten zu. Der Notar erstellt die erforderliche, beglaubigte Urkunde für die Kaufabwicklung, wofür er zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises berechnet.
Die Grundbucheintragung verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
Das Finanzamt erhebt zudem die Grunderwerbssteuer, die in NRW 6,5 Prozent des Gesamtkaufpreises beträgt (Stand 01.08.2024).
Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, können neben Zinsen und Tilgungsraten auch weitere Gebühren wie Wertermittlungsgebühren anfallen, die etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme betragen. Sollte der Kredit nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgerufen werden, können Banken Bereitstellungszinsen verlangen, die in der Regel bis zu 0,25 Prozent der Kreditsumme pro Monat betragen können und verhandelbar sind.
Unser Ratschlag: Lassen Sie sich von einem Finanzexperten beraten, sprechen Sie uns gerne an!
Was regelt das Grundbuch?
Das Grundbuch dokumentiert alle Rechte an der Immobilie, wie beispielsweise Eigentum, Hypotheken oder Grundschulden.
Wann ist die Provision fällig?
Die Maklerprovision wird fällig, wenn der Immobilienmakler erfolgreich einen Käufer oder Mieter für eine Immobilie gefunden hat und der entsprechende Vertrag unterzeichnet wurde.
Die Maklercourtage beträgt in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Für den Bereich der Miete beträgt diese maximal 2 Nettokaltmieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein solcher Vertrag nicht zwingend schriftlich sein muss, auch wenn es ratsam ist, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies schützt beide Parteien und sorgt für Klarheit bezüglich der Konditionen.
Wichtige Unterlagen für Vermieter
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Energieausweis
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Grundrisspläne
Wichtige Unterlagen für Mieter
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Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
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Mieterselbstauskunft
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Schufa-Auskunft
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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Wichtige Unterlagen für Finanzierungsanfrage
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Privatpersonen brauchen für die Bonitätsprüfung:
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Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
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Aktueller Einkommenssteuerbescheid
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Nachweis über vorhandene Vermögenswerte
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Vorhandene Versicherungsverträge
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Personalausweis oder Reisepass
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Selbständige oder Freiberufler brauchen:
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Den letzten Jahresabschluss
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Die letzten zwei Einkommenssteuernachweise
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Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
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Lageplan der Immobilie
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Im Fall eines Neubaus die Baubeschreibung
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Aktueller Grundbuchauszug
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Einheitswertbeschreibung des Finanzamtes
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Baugenehmigung bei Neubau
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Wichtige Unterlagen für Verkäufer
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​Aktueller Grundbuchauszug​
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Protokolle aus Mitgliederversammlung​
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Aktueller Lageplan
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Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: